Bildungsurlaub und die “neue bildungszeit” als Chance für deine berufliche Neuorientierung
Deine Ausbildung oder dein Studium liegen lang hinter dir und du arbeitest bereits seit einigen Jahren in deinem Job. Und obwohl deine Arbeitgeberin dir ermöglicht, regelmäßig Seminare zu besuchen, um dich in deinem Berufsbild weiter zu entwickeln, siehst du in deinem aktuellen Job keine echte Perspektive und Entwicklungsmöglichkeiten mehr für dich?
In dieser Situation denken wir oft über eine Kündigung als einzigen Ausweg nach. Doch wenn wir nicht herausfinden, was genau diese Unzufriedenheit im Job auslöst, laufen wir Gefahr, einige Zeit später wieder am gleichen Punkt anzukommen.
Es kann daher sinnvoll sein, zunächst einmal einige Schritte zurück zu treten und zu erforschen, wieso du unzufrieden im Job bist. Hast du erst einmal herausgefunden, was deine Unzufriedenheit ausgelöst hat, bietet es sich für dich an, dich außerhalb des Unternehmens oder deines Berufsbildes weiter zu bilden. Das ist oftmals leichter gesagt als getan, denn in unserem Alltag kann es schwierig sein, sich neben Arbeitsroutine und oftmals gut strukturiertem Privatleben noch auf eine Weiterbildung am Abend oder am Wochenende zu konzentrieren.
Doch das muss auch gar nicht sein, denn sowohl der deutsche als auch der österreichische Gesetzgeber bietet dir noch weitere Optionen für eine Weiterbildung:
Bildungsurlaub - das aktuell geltende Konzept in Deutschland
Definition und Vorteile
Als “Bildungsurlaub”, in einigen Bundesländern auch “Bildungsfreistellung” oder “Bildungszeit” genannt, wird eine Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildung bezeichnet. Die Freistellung muss von den Arbeitnehmer:innen beantragt werden und wird zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub für fünf Tage pro Jahr oder – unter bestimmten Voraussetzungen – zehn Tage alle zwei Jahre gewährt, wobei die Anzahl der Tage sich bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend reduziert.¹
Zwar musst du die Kosten der Weiterbildung selbst übernehmen, aber dennoch bietet dir das Konzept des Bildungsurlaubs wesentliche Vorteile gegenüber einer Weiterbildung, die beispielsweise durch deine Arbeitgeberin organisiert ist oder nach Feierabend oder sogar am Wochenende stattfindet:
1. Vorteil: Der Kurs findet während deiner üblichen Arbeitszeiten statt.
Du bist während der Teilnahme an deiner Weiterbildung von der Arbeit freigestellt. Das bedeutet, du musst nicht nach Feierabend schnell zum Kurs hetzen, deinen Alltag komplett umstrukturieren oder einen Babysitter suchen. Die Weiterbildung ersetzt quasi für eine oder zwei Wochen deinen Arbeitsalltag.
2. Vorteil: Dein Gehalt wird weiter gezahlt.
Die Arbeitgeberin ist gesetzlich dazu verpflichtet, dein Gehalt während deiner Teilnahme an der Weiterbildung weiter zu bezahlen. Dein regulärer Urlaubsanspruch verringert sich dadurch nicht.
3. Vorteil: Du hast die Wahl.
Bei der Auswahl deiner Weiterbildung kannst du ganz nach deinen Wünschen vorgehen. Das Thema der Veranstaltung muss nämlich nicht zwangsläufig an dein Berufsbild gebunden sein. Das heißt, du musst nicht als Fremdsprachenkorrespondentin tätig sein, um einen Sprachkurs zu besuchen oder in der Personalabteilung oder im Management arbeiten, um an einer Schulung in Mitarbeiterführung teilzunehmen.
Anspruch und Voraussetzungen
In Deutschland ist Bildung Ländersache. Das bedeutet, dass jedes Bundesland ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz verabschiedet hat. Ausnahmen bilden hier nur Bayern und Sachsen, in denen du leider gar keinen Bildungsurlaub beantragen kannst. In den anderen vierzehn Bundesländern weichen Anspruch und Voraussetzungen für die Beantragung von Bildungsurlaub glücklicherweise nur minimal voneinander ab.
Grundsätzlich gilt: Die für dich zutreffenden Regelungen bestimmen sich nach dem Bundesland, in dem sich dein Arbeitsplatz befindet. Wohnst du beispielsweise in Schleswig-Holstein, pendelst aber zu deinem Arbeitsplatz nach Hamburg, gelten für dich die Regelungen des Hamburger Bildungsurlaubsgesetzes. Außerdem musst du bereits für eine gewisse Zeit bei deiner Arbeitgeberin beschäftigt sein. In den meisten Bundesländern gilt hier eine Mindestbeschäftigungsdauer von sechs bis neun Monaten, bevor du deinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen kannst.
Ist diese Voraussetzung auf deiner Seite erfüllt, steht dir eine große Auswahl an Kursen und Weiterbildungen zur Verfügung. Bei der Auswahl der Veranstaltung musst du lediglich darauf achten, dass diese auch als Bildungsurlaub im Rahmen des Bildungsurlaubsgesetzes in dem für dich zutreffenden Bundesland anerkannt ist.
Kann meine Arbeitgeberin meinen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen?
Vielleicht denkst du bereits an die Reaktion deiner Arbeitgeberin, wenn du deinen Antrag auf Bildungsurlaub einreichst und fragst dich, ob sie diesen eigentlich ablehnen kann. Die Antwort ist „ja, sie kann“. Allerdings sind die Gründe, die eine Ablehnung rechtfertigen, durchaus nachvollziehbar und vor allem vermeidbar. Hier ein Beispiel: Angenommen du arbeitest in der Buchhaltung eines Unternehmens und planst deinen Bildungsurlaub für die heiße Phase des Jahresabschlusses. Hier kann die Arbeitgeberin deinen Bildungsurlaub z.B. aufgrund zwingender betrieblicher Gründe ablehnen.
In der Regel braucht es also deinerseits nur eine gute Planung, die auch die grundlegenden Interessen deiner Arbeitgeberin berücksichtigt und natürlich die Einhaltung der korrekten Vorgehensweise inklusive der Einhaltung gewisser Fristen.
Beantragung von Bildungsurlaub
So gehst du vor:
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Prüfe rechtzeitig deinen Anspruch und die Voraussetzungen in dem für dich zutreffenden Bundesland²
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Hast du Anspruch auf fünf Tage/Jahr oder ist es auch möglich zehn Tage alle zwei Jahre zu beantragen?
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Erfüllst du die Mindestbeschäftigungsdauer?
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Gibt es Sonderregelungen in deinem Bundesland?
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Wie sind die Einreichungsfristen bei der Arbeitgeberin?
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Hast du dir ein klares Bild über die Bedingungen für deinen Bildungsurlaub gemacht, kannst du den für dich passenden Kurs auswählen³. Solltest du generell im Internet recherchieren, achte unbedingt darauf, dass der ausgewählte Kurs für den Bildungsurlaub anerkannt ist.
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Melde dich für deinen ausgewählten Kurs an. Der Veranstalter schickt dir anschließend Informationsmaterial und Dokumente für die Beantragung des Bildungsurlaubs zu, die du bei deiner Arbeitgeberin abgibst. Achte dabei auf die geltenden Fristen.
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Warten auf Antwort deiner Arbeitgeberin. Auch diese muss sich an Fristen halten. Solltest du innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen keine Ablehnung erhalten, kannst du deinen Bildungsurlaub antreten.
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Vergiss nicht, anschließend deine Teilnahmebestätigung bei deiner Arbeitgeberin vorzulegen.
Den passenden Kurs für deine Weiterbildung finden
In Deutschland gibt es tausende Weiterbildungen, die für den Bildungsurlaub zugelassen sind. Du hast quasi die “Qual der Wahl”. Aber nicht in jedem Bundesland sind die gleichen Kurse zugelassen, hier hat das ein oder andere Land besondere Bedingungen für die Veranstalter bzw. Kurse verfügt. Dadurch reduziert sich die Anzahl je Bundesland zwar etwas, aber durch die schiere Vielfalt an Kursen und Schulungen kann es durchaus sein, dass du den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr siehst.
Da ist es leicht, sich verführen zu lassen und den Fokus zu verlieren. Insbesondere, wenn du noch nicht sicher bist, in welche Richtung du dich weiterbilden möchtest. Natürlich kannst du deine Spanisch-Kenntnisse mit einem Sprachkurs in Spanien (ja, auch das geht beim Bildungsurlaub) verbessern, um sprachlich fit für deinen nächsten Urlaub zu sein. Aber du kannst den Bildungsurlaub auch nutzen, um dich in einer beruflichen Orientierungsphase gezielt deinen Interessen nach weiter zu bilden und der Unzufriedenheit im Job entgegen zu wirken.
Dabei ist es unerlässlich, dass du zunächst ehrlich und unvoreingenommen in dich selbst hinein hörst und reflektierst, was die Gründe für deine Unzufriedenheit im Job sind. Nur wenn du erkennst, was deine Unzufriedenheit auslöst, kannst du im nächsten Schritt nach passenden Lösungen für dich suchen. Wenn du Unterstützung bei der Selbstreflektion suchst, schau doch mal in diesen Artikel. Hier findest du einige Fragestellungen, die dich dabei unterstützen, erste Antworten für die Quelle deiner Unzufriedenheit zu finden.
Möchtest du direkt in die Gestaltung einsteigen, lade dir auch gern den kostenlosen Soulful Steps Wegweiser herunter. Er unterstützt dich dabei, erste Antworten zu finden. Vielleicht magst du ihn ausdrucken und ihn mit zu deinem Lieblingsplatz nehmen. Oftmals hilft uns auch ein Ortswechsel, um den Alltag (zumindest ein wenig) auszublenden und kreativ zu werden. Im nächsten Schritt kann ein Blick auf diese Datenbank inspirierend sein. Hier findest du eine Vielzahl an Weiterbildungs-Möglichkeiten für deinen Bildungsurlaub.
Fällt es dir noch schwer, Antworten zu finden?
Damit bist du nicht allein. Wenn du etwas mehr praktische Unterstützung für deine ersten Schritte sucht, ist vielleicht der Soulful Steps Wegweiser genau das richtige für dich.
Bildungskarenz in Österreich - Vorbild für die geplante Bildungszeit in Deutschland
Bildungskarenz
Bei der österreichischen Bildungskarenz handelt es sich um eine individuell zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in vereinbarte Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung von mindestens zwei bis maximal zwölf Monaten. Die Bildungskarenz kann auch in Teilzeit als sogenannte Bildungsteilzeit absolviert werden. Hier stehen dir mindestens vier bis maximal 24 Monate für eine Weiterbildungsveranstaltung zur Verfügung.
Die Bildungskarenz kann über vier Jahre in Abschnitten von mindestens zwei bzw. vier Monaten bei einer Bildungsteilzeit oder auch am Stück absolviert werden. Nach Ablauf von vier Jahren kann eine neue Vereinbarung über eine weitere Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit vereinbart werden. Wie auch beim Bildungsurlaub in Deutschland bietet dir die Bildungskarenz durch die Integration in den Alltag (Weiterbildung statt Arbeit) einen großen Vorteil gegenüber „privat“ organisierten Weiterbildungen, die am Wochenende oder nach der Arbeit stattfinden.
Anspruch und Voraussetzungen
Möchtest du dich im Rahmen einer Bildungskarenz weiterbilden, muss, im Gegensatz zum Bildungsurlaub, die Weiterbildung mit deinem aktuellen Berufsbild zusammenhängen und die Arbeitgeberin muss deiner Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme ausdrücklich zustimmen (es gibt keinen Rechtsanspruch). Grundsätzlich kannst du alles, was für deine berufliche Bildung und Weiterentwicklung sinnvoll ist, im Rahmen einer Bildungskarenz (oder Bildungsteilzeit) im In- oder Ausland absolvieren (z.B. auch das Nachholen von Schul- oder Studienabschlüssen, Teilnahme an Sprachkursen). Weiterbildungen aus dem Hobbybereich sind in diesem Fall nicht möglich.
Für die Bildungskarenz (oder Bildungsteilzeit) ist es irrelevant, ob du aktuell in Teilzeit oder Vollzeit arbeitest. Entscheidend ist, dass du in den letzten vier Jahren insgesamt sechs Monate lang bei der Arbeitgeberin beschäftigt warst, mit der du die Bildungskarenz vereinbaren möchtest. Eine weitere Voraussetzung ist, dass deine Weiterbildung mindestens zwanzig Wochenstunden umfasst, oder aber, wenn du ein Kind hast, dass das siebte Lebensjahr noch nicht beendet hat, mindestens sechzehn Wochenstunden.
Beantragung von Entgeltersatzleistungen
Anders als beim vergleichsweise kurzen Bildungsurlaub in Deutschland wird dir bei der Teilnahme an einer Weiterbildung im Rahmen der Bildungskarenz das Arbeitsentgelt nicht weiter gezahlt. Du kannst jedoch für die Dauer der Bildungskarenz Entgeltersatzleistungen bzw. das sogenannte Weiterbildungsgeld beim zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) beantragen. Das Weiterbildungsgeld entspricht der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, inklusive aller Sozialversicherungsleistungen.
Voraussetzungen für die Beantragung sind, dass du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, eine seit sechs Monaten ununterbrochene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der gleichen Arbeitgeberin vorliegt, die Vereinbarung über deine Bildungskarenz mit der Arbeitgeberin schriftlich vorliegt und du deine Weiterbildungsmaßnahme erklärt hast und zudem die Weiterbildungsstunden/Woche (zwanzig bzw. sechzehn) belegen kannst.
Wurde das Weiterbildungsgeld bewilligt, musst du zudem regelmäßig Nachweise über deine Teilnahme erbringen. Für den Fall, dass die Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes nicht für die Bestreitung deines Lebensunterhaltes ausreicht kannst du dir maximal bis zu der Höhe des aktuell geltenden geringfügigen Einkommens noch etwas dazu verdienen. Wie bei jeder gesetzlichen Regelung gibt es auch bei der Bildungskarenz ein paar Sonderfälle, beispielsweise zum Thema Krankheit, Elternzeit (Elternkarenz) oder Kündigungsschutz, die du in diesem Artikel nachlesen kannst.
Kurzum, die Bildungskarenz⁴ ist eine tolle Möglichkeit, dich gezielt beruflich und persönlich weiter zu entwickeln. Zwar hast du nicht komplett die freie Wahl, immerhin muss deine Arbeitgeberin der Maßnahme zustimmen. Aber dennoch hast du einen großen Gestaltungsspielraum und kannst deine Weiterentwicklung in eine für dich passende und zufriedenstellende Richtung lenken.
Das Gespräch mit der Arbeitgeberin vorbereiten
Fakt ist, an einem Gespräch mit deiner Arbeitgeberin kommst du nicht vorbei. Oft machen wir uns vorab bereits so viele (negative) Gedanken um solch ein Gespräch und malen uns das Schlimmste aus: Was, wenn meine Arbeitgeberin meiner Weiterbildung nicht zustimmt?
Natürlich ist es möglich, dass deine Arbeitgeberin zunächst mit Ablehnung reagiert. Immerhin verliert das Unternehmen mit dir zumindest zeitweise eine:n qualifizierte:n Mitarbeiter:In und muss entweder einen temporären Ersatz beschaffen, deine Aufgaben umorganisieren und befürchtet ggf. sogar, dass du das Unternehmen nach deiner Weiterbildung verlassen möchtest.
Das A und O ist deshalb eine gute Vorbereitung:
Spiele - und das möglichst frühzeitig - mit offenen Karten. Du hast dich in den letzten Wochen oder Monaten aktiv mit den Inhalten und den Zielen deiner geplanten Weiterbildung auseinandergesetzt. Deine Vorgesetzten hören dies im Gespräch aber zum ersten Mal, du hast also einen gewaltigen Wissensvorsprung. Die Wahrscheinlichkeit, dass deine Vorgesetzten deinem Wunsch nach einer Weiterbildung zustimmen, steigt enorm, wenn auch sie die Möglichkeit haben, sich mit dem Gedanken anzufreunden.
Vermutlich wirst du dich der Frage stellen müssen, wieso du die von dir gewünschte Weiterbildung nicht außerberuflich am Abend und am Wochenende absolvieren kannst oder du nicht einfach wie jedes Jahr ein durch die Arbeitgeberin einwöchiges Seminar besuchst. Deine Antwort hierauf hängt ganz von deiner aktuellen Le
benssituation ab. Hast du beispielsweise Kinder, die du betreuen musst (und möchtest)? Oder bist du im Arbeitsalltag bereits stark ausgelastet, sodass dies für dich nicht in Frage kommt? Die Antwort auf diese Frage kann ganz individuell sein und solltest du dir möglichst ehrlich beantworten.
Stelle dir darüber hinaus die Frage, welche Vorteile deine Weiterbildung dem Unternehmen bietet. Hier einige Beispiele:
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Das Unternehmen muss nicht für deine Weiterbildung zahlen, spart sogar die Kosten für dein jährliches (Standard-)Seminar und muss dir zudem auch dein Entgelt nicht weiter überweisen.
• Du erwirbst neue Kompetenzen und Qualifikationen, die du im Anschluss in dem Unternehmen einsetzen wirst. Vielleicht kannst du sogar Kolleg:innen schulen, um dein neu erworbenes Wissen weiter zu geben.
• Im Anschluss an deine Bildungskarenz kannst du dich nicht in einen längeren Urlaub verabschieden, denn dir wird dein Erholungsurlaub anteilig gekürzt. Du stehst dem Unternehmen also voll zur Verfügung.
• Und: Deine Zufriedenheit im Job steigt enorm. Du bist motivierter und engagierter und davon profitiert auch dein Arbeitsumfeld, im besten Fall also das ganze Unternehmen.
Du kannst deinen Vorgesetzten auch anbieten, aktiv bei der Umorganisation deiner Arbeit zu unterstützen, indem du beispielsweise deine Aufgaben dokumentierst und deine Kolleg:Innen frühzeitig einarbeitest. Für den Fall, dass deine Arbeitgeberin dennoch nicht überzeugt ist, kannst du auch anbieten, deine Weiterbildung in Teilzeit zu absolvieren. Aber natürlich nur, insofern du dir das wirklich vorstellen kannst. Damit stündest du deinem Unternehmen immerhin noch in Teilzeit zur Verfügung und kannst gleichzeitig deine Weiterbildung absolvieren.
Viel Erfolg!
Ausblick: Die geplante neue Bildungszeit in Deutschland
Wie du siehst, geht das österreichische Konzept bzgl. des Umfangs und der Dauer der Weiterbildungsmaßnahme weit über das deutsche Konzept des Bildungsurlaubs hinaus und bietet damit ganz andere Entwicklungsmöglichkeiten.
Zu Recht fragst du dich jetzt vielleicht, wieso ich hier gleichzeitig vom Bildungsurlaub in Deutschland und der Bildungskarenz in Österreich berichte. Der Grund dafür ist, dass der deutsche Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Winter 2022/2023 angekündigt hat, dass auch in Deutschland im Rahmen eines neuen Weiterbildungsgesetzes eine Bildungszeit nach österreichischem Vorbild eingeführt werden soll.
Was genau ist geplant?
Laut Arbeitsminister Heil soll sich das Angebot insbesondere an Beschäftigte richten, deren Arbeitgeberin ihnen kein passendes Weiterbildungsangebot macht. Arbeitnehmer:innen sollen damit ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten vermehrt in die eigene Hand nehmen können.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass Beschäftigte eine Bildungszeit von bis zu maximal zwölf Monaten absolvieren können, bei einer Bildungszeit in Teilzeit (Bildungsteilzeit) bis zu maximal 24 Monaten. Ebenso wie in Österreich und auch bei Beantragung von Bildungsurlaub sollen Arbeitnehmer:innen eine bestimmte Dauer bei der aktuellen Arbeitgeberin beschäftigt sein, um sich mit dieser überhaupt auf eine Bildungs(teil)zeit verständigen zu können. Für die Dauer der Bildungs(teil)zeit plant Arbeitsminister Heil ebenfalls eine Entgeltersatzleistung in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes zu zahlen.
Soweit so gut. Wann die bezahlte Freistellung kommt und in welchem Umfang diese sich an der hier vorgestellten österreichischen Variante orientiert, ist aktuell jedoch noch völlig unklar. Denn der entsprechende Regierungsentwurf wurde Ende März 2023 ohne die vorgeschlagene „neue“ Bildungszeit verabschiedet. Diese solle nun erst in einem zweiten Gesetzespaket enthalten sein.⁵
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Verweise und Quellen
¹ Ausnahme: Sachsen. Hier stehen dir nur drei Tage im Kalenderjahr für den Bildungsurlaub zur Verfügung.
² Informationen und Gesetze nach Bundesländern bei Bildungsurlaub.de
³ Bildungsurlaub 14.000 Kurse | Tipps & Infos | Kurzüberblick auf bildungsurlauber.de
⁴ Bildungskarenz - Alles, was du darüber wissen musst auf stepstone.at
⁵ Bezahlte Bildungszeit kommt später - im Handelsblatt
Alle Onlinequellen wurden zu Beginn 2023 abgerufen. Es besteht keine Gewähr auf aktuelle Gültigkeit, gesetzliche Änderungen können jederzeit vorgenommen werden und können sich je nach Nation und Bundesland unterscheiden. Bitte berufe dich nicht auf diese Seite, sondern informiere dich bei Interesse über die aktuell gültigen Regelungen für deine Region bei der zuständigen Agentur für Arbeit (Deutschland) bzw. Arbeitsmarktservice (Österreich).
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