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Dein Recht auf Teilzeit

Du verbringst Tag für Tag viele Stunden an deinem Arbeitsplatz. Arbeitszeit ist jedoch auch Lebenszeit. Vielleicht hast du bereits nach Jobs in Teilzeit Ausschau gehalten - kennst du jedoch dein Recht auf Teilzeit? Hier folgt ein Überblick, wie du deine Stunden minimieren kannst.

Wer hat Anspruch auf Teilzeit?

 

In Deutschland haben viele Arbeitnehmer:innen Anspruch auf Teilzeit - oft ohne sich dessen bewusst zu sein. In Unternehmen ab einer Anzahl von 15 Mitarbeiter:innen haben Arbeitnehmer:innen, die seit mindestens 6 Monaten dort beschäftigt sind, einen Anspruch auf Teilzeit. Rechtlich geregelt ist dies im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, kurz TzBfG. Zu beachten ist noch die zeitliche Frist der Antragstellung auf Teilzeit, dazu mehr weiter unten. Dazu gibt es seit 2019 noch zusätzlich die sogenannte “Brückenteilzeit”: Hierbei handelt es sich um eine Phase von ein bis fünf Jahren, in welcher in Teilzeit gearbeitet wird. Dies ist bei Firmen ab 45 Arbeitnehmer:innen möglich. In Österreich gibt es kein vergleichbares Gesetz. Nach einem Gespräch mit der Arbeiterkammer ist die Regelung der Arbeitszeit dort stets Vereinbarungssache. Somit haben die meisten Angestellten in Deutschland einen Anspruch auf Teilzeit. Erfüllst du die Kriterien?

Wie viele Stunden sind Teilzeit?

Für “Teilzeit” gibt es keine festgelegte Stundenanzahl. Als Teilzeit gilt somit alles, was von einer Vollzeitregelung (40 oder 38,5 Wochenstunden) abweicht. Dies kann sowohl eine 30-Stunden-Woche sein, als auch 25, 20 oder auch weniger. Die genaue Stundenanzahl wird individuell mit der Arbeitgeberin vereinbart. Ist eine Stelle in Teilzeit ausgeschrieben, findet sich die Stundenanzahl in der Stellenausschreibung. Wird aus einer Vollzeit-Stelle ein Antrag auf Teilzeit gestellt, so kann die Stundenanzahl individuell vereinbart werden.

Teilzeit ist individuell vereinbar. Wie viele Stunden würdest du gerne arbeiten?

Antrag auf Teilzeit oder Arbeitszeitverkürzung

Wie kann ich meine Stunden minimieren? Um einen Antrag auf Teilzeit bewilligt zu bekommen, muss dieser spätestens 3 Monate vor Beginn der Teilzeit bei der Arbeitgeberin gestellt werden. (§8 TzBfG) Der Antrag soll in Textform gestellt werden und die gewünschte Anzahl der Arbeitsstunden enthalten. Ein Muster findest du beispielsweise hier, der Antrag kann jedoch auch formlos gestellt werden, muss also nicht einer bestimmten Form entsprechen. Eine Begründung für deinen Wunsch nach Teilzeit braucht im Antrag und auch im Gespräch nicht angeführt werden.

Es braucht einfach einen formlosen Antrag mit den gewünschten Arbeitsstunden.

Arbeitszeit reduzieren - Klarheit für deine Linie

Arbeitgeber:innen können in manchen Fällen einen Antrag auf Teilzeit aus “betrieblichen Gründen” (§8 TzBfG) ablehnen. Ein Antrag ist somit ein Gesprächsanlass, der der Arbeitgeberin signalisiert, dass ein Wunsch nach weniger Arbeitsstunden vorliegt. Eine Begründung für den Teilzeitwunsch ist nicht erforderlich.

Um deiner Linie im Verhandlungsgespräch treu zu bleiben und - ungeachtet der Reaktion deines Gegenüber - klare Entscheidungen zu treffen, kann dich ein Bewusstsein für deine Motivation unterstützen. Was ist dein bigger picture?

  • Ich möchte mehr Zeit in der Natur verbringen.

  • Ich möchte mehr Zeit mit meiner Partnerin, meinem Partner verbringen.

  • Ich möchte nebenberuflich gründen.

  • Ich möchte mehr Zeit mit meiner Familie verbringen.

  • Ich möchte « slow work » zu meinem Lebensstil machen.

Arbeitszeit ist Lebenszeit. Wie möchtest du deine Zeit verbringen?

Du darfst die Richtung ändern.

"Nach einigen Jahren im Büro wurde mir klar, dass ich mehr Zeit in der Natur verbringen möchte. Ich hatte nach viel freiberuflicher Tätigkeit auf einen sicheren Bürojob hingearbeitet - um dann festzustellen, dass ich hier nicht glücklich werde. Für eine Neugestaltung in Teilzeit ist es nie zu spät.”

- Kerstin, PurposeCoach

 Deine Lebenszeit ist wertvoll.

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